Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Ein Mittäter ist jemand, der zusammen mit einer oder mehreren Personen eine Tat begangen hat. Entscheidend hierbei ist, dass sie aufgrund eines gemeinsamen Planes handeln. Falls mehrere Personen zufällig am selben Tatort Straftaten ausführen, ist nicht gesichert, dass es sich um Täter und Mittäter handelt.